Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen und Steuermeldungen fristgerecht durchzuführen. Auch die Lohnabrechnung erfordert fundierte Kenntnisse und ist durch qualifizierte Mitarbeiter meist erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße realisierbar.
Für unsere Mandanten ist daher die Auslagerung der Finanz- und Lohnbuchhaltung an die Fachkräfte unserer Kanzlei oft die ideale Lösung.
Wir sind Ihre Buchhaltung, damit Sie sich um Ihr Geschäft kümmern können.
Sie haben bisher Ihre Belege in einem Ordner abgeheftet und uns am Monats- bzw. Quartalsende in die Kanzlei gebracht?
Sie waren Ihren Kunden gegenüber nicht Auskunft bereit, da die Belege gerade in der Kanzlei waren?
Nach Fertigstellung der Buchführung haben Sie die Ordner wieder abgeholt und ggf. noch umsortiert?
Dank moderner Technik können wir diesen Ablauf für Sie vereinfachen und Ihnen zukünftig noch mehr Service bieten!
Sie
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Sie wollen mehr darüber erfahren?
Dann rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen gern!